Werde auch Du Mitglied - so einfach gehts...

 
1. Probetraining vereinbaren
 
Abteilungen: Das erstmalige Schnuppern ist kostenlos. Infos unter "Sportbetrieb" auf den Abteilungsseiten oder in der Geschäftsstelle erfragen, ggf. Kontaktaufnahme mit der Abteilung (Kontakt unter "Ansprechpartner" auf den Abteilungsseiten)
 
Fitness-Center: 1. Termin kostenlos, optional werden noch zwei weitere Probetrainingstermine gegen Gebühr angeboten. Termin zum Probetraining bzw. zur Einweisung an der Theke im Fitness-Center oder telefonisch unter 089/3090417-19 vereinbaren.
 
Bei Kursen mit Anmeldung ist keine Schnupperstunde möglich.
 
2. Aufnahmeantrag stellen
 
Aufnahmeantrag: Download der Aufnahmeanträge (siehe weiter unten als PDF) oder Abholung am Mitgliederempfang der Geschäftsstelle.
 
Bitte beachten Sie die Paragraphen §3 (Beitritt), §4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und §5 (Beendigung der Mitgliedschaft) der Satzung des ESV Sportfreunde München-Neuaubing.
 
Einreichung des Aufnahmeantrags: per Mail an info@esv-neuaubing.de oder persönliche Abgabe am Mitgliederempfang oder per Post. Der grüne Durchschlag verleibt beim Mitglied. Laut Satzung bedeutet die Abgabe der Beitrittserklärung die vorläufige Aufnahme in den Verein. Diese wird endgültig, wenn durch das Präsidium nicht innerhalb von 3 Monaten widersprochen wird.
 
Sportausübung: im Anschluss ist das Mitglied berechtigt, die gewählte Sportart auszuüben. Versicherungsschutz ist gewährleistet.
 
3. Mitgliedschaft
 
Bestätigung Mitgliedschaft: erfolgt per Willkommensbrief und Zusendung des Vereinsausweises per Post.
 
Mindestmitgliedschaft: Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt grundsätzlich mindestens ein Jahr. Beispiel: bei einem Eintritt zum 01.08.2022 kann frühestens zum 31.12.2023 ausgetreten werden. Über Ausnahmefälle entscheidet das Präsidium.
 
Austritt: Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres möglich. Er muss schriftlich bei der Geschäftsstelle mit einer Kündigungsfrist von einem Monat erklärt werden, sprich, die Austrittserklärung muss spätestens zum 31.05. bzw. 30.11. eines Jahres in der Geschäftsstelle vorliegen.
 
Kosten einer Mitgliedschaft
 
Der monatliche Vereinsbeitrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
 
Grundbeitrag + Abteilungsbeitrag (ggf. je nach gewählter Abteilung)
 
Beitragsstruktur:  pdficon large
 
 
Zur Bezahlung der Beiträge muss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Hierbei können Sie zwischen vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Zahlung auswählen. Die Einzüge erfolgen je nach ausgewählter Zahlungsweise zum 10. der Monate Februar, April, Juli und Oktober (bzw. zum nächstfolgenden Bankarbeitstag). Der (Jahres-) Abteilungsbeitrag Tennis wird zum 10. Mai eingezogen.
 
Bei Eintritt im Laufe des Jahres erfolgt der Einzug zeitnah und zeitanteilig.
 
Für Kurse , die auf unserer Homepage separat buchbar sind, müssen die ausgeschriebenen Kursgebühren bezahlt werden. Sie werden per Lastschrift eingezogen.
 
Ermäßigungen:
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr sind ermäßigt. Darüber hinaus muss der Nachweis für den ermäßigten Beitrag (Studierende, Schüler und Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr; Bundesfreiwilligendienstleistende; freiwillig Wehrdienstleistende; Rentner, Pensionäre und Schwerbehinderte ab 50%; Flüchtlinge und Asylbewerber vom 1. bis 3. Beitragsjahr) jeweils am 1. Werktag zum Quartalsanfang in der Geschäftsstelle vorliegen (Zusendung einer Kopie genügt). Bei fehlendem Nachweis wird automatisch der volle Beitrag eingezogen. Die Anerkennung der (gültigen) nachgereichten Bestätigung erfolgt dann zum nächsten Beitragseinzug. Es wird kein Beitrag zurückerstattet.
Eltern können für ihre Kinder beim Jobcenter/Bürgerhaus die Übernahme der Mitgliedsbeiträge beantragen, wenn sie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG erhalten. 
 
Aufnahmegebühr
 
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt einen Monatsbeitrag, gestaffelt nach Erwachsenen, Kindern/Minderjährigen bzw. Ermäßigungen.
 
 
Datenschutz
 
Datenschutz-Informationsblatt für Mitglieder:
pdf zeichen

 

Aufnahmeanträge zum Download

ESV Aufnahmeantrag

 

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Aufnahmeantrag Badminton pdficon large
Aufnahmeantrag Fechten pdficon large
Aufnahmeantrag Fußball pdficon large
Aufnahmeantrag Gesundheitssport pdficon large
Aufnahmeantrag Gewichtheben / KDK pdficon large
Aufnahmeantrag Handball pdficon large
Aufnahmeantrag Judo pdficon large
Aufnahmeantrag Karate pdficon large 
Aufnahmeantrag Kiss pdficon large 
Aufnahmeantrag Klettern pdficon large
Aufnahmeantrag Kobudo pdficon large
Aufnahmeantrag Kraft & Fitness pdficon large
Aufnahmeantrag Taekwondo pdficon large
Aufnahmeantrag Tanzsport pdficon large
Aufnahmeantrag Tennis Erwachsene pdficon large
Aufnahmeantrag Tennis Jugend pdficon large
Aufnahmeantrag Tischtennis pdficon large
Aufnahmeantrag Turnen pdficon large
Aufnahmeantrag Volleyball pdficon large

 

Änderung der Mitgliedschaft

Änderung der persönlichen Daten:

Bitte geben Sie alle Änderungen Ihrer Daten (Name, Adresse, Bankverbindung) dem Verein bekannt.

Bei einem Wechsel der Bankverbindung muss dem Verein schriftlich (auch per E-Mail) ein neues Lastschriftmandat erteilt werden. Ein Vordruck hierzu ist in der Geschäftstelle zu erhalten oder hier herunterzuladen: pdficon large

Eintritt in weitere Abteilung:

Ein Eintritt in eine weitere Abteilung ist jederzeit möglich. Es erfolgt ein zusätzlicher Einzug des Abteilungsbeitrags rückwirkend zum 01. des Monats oder bei Eintritt nach dem 15. des Monats ab dem folgenden Monat.

Wechsel in eine andere Abteilung:

Der Wechsel von einer Abteilung in eine andere Abteilung ist jeweils zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres möglich. Der Änderungsantrag muss auch hier schriftlich (auch per E-Mail) mit einer Frist von einem Monat in der Geschäftsstelle erklärt werden.

Ruhende Mitgliedschaft:

Ein Antrag auf Ruhen ist mit Nachweis möglich, eine etwaige Beitragsbefreiung gilt frühestens ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der Nachweise. Beispiele hierfür sind: 6 Monate übersteigende ärztlich attestierte Erkrankung oder Verletzung; Auslands- oder Urlaubssemester bei Studenten; schulischer Auslandsaufenthalt von mehr als 3 Monaten; berufsbedingte Abwesenheit von mehr als 6 Monaten.